Mediation

MIT-
EINANDER SPRECHEN.
KONFLIKTE BEILEGEN.

Unsere neutralen Mediatoren begleiten Sie außergerichtlich in einem vertraulichen und strukturierten Verfahren bei der eigenverantwortlichen, einvernehmlichen Beilegung Ihres Konflikts.

Jede Sache hat drei Seiten: Eine, die du siehst, eine, die ich sehe und eine, die wir beide sehen.

(Chinesisches Sprichwort)

Konflikte gehören zum Alltag, sie kommen auf allen Ebenen des menschlichen Miteinanders vor.
Mit dem Khäser zu Raab Institut steht der Weg für schnelle, faire und dauerhafte Lösungen Ihrer Konflikte offen. Als unabhängige und allparteiliche Mediatoren begleiten wir den Prozess der Mediation durch alle Phasen.

Die Mediation im Konfliktfall fordert die eigene Verantwortung aller Beteiligten für ihren Konflikt. Als Mediatoren moderieren wir als Lotsen, um angestrebte Ziele zu erreichen. Wenn beide Parteien es wünschen, sind Anwälte oder Berater bei der Mediation gerne willkommen.

Unsere Tätigkeitsfelder:

  • Wirtschaft, Behörden, Organisationen
  • Unternehmensnachfolge in innhabergeführten KMUs
  • Familie, Partnerschaft, Freundeskreis und Nachbarschaft
  • Interkulturelle Themen (Konflikte von Mitgliedern unterschiedlicher Kulturen*)
  • Kirche (Pfarrer, Kirchengemeinderat, Gemeindemitglieder, Haupt- und Ehrenamt)
  • Elder Mediation – Konsequenzen und Konflikte des Älterwerdens

* nicht im Geflüchtetenkontext von Erstaufnahmeeinrichtungen(EAE) und Gemeinschaftsunterkünften (GU).

Wirtschaftsmediation

Kommt es in der Wirtschaft zu Konflikten, sind damit meist hohe Kosten verbunden. Denn eine gerichtliche Regelung ist nicht nur kostspielig, sondern in der Regel auch langwierig – und das bei ungewissem Ausgang.
Wirtschaftsmediation bedeutet die konstruktive Beilegung eines Konflikts durch die Konfliktparteien mithilfe eines neutralen Vermittlers (Mediatorin/Mediator) in allen wirtschaftlich, betrieblich oder personalpolitisch relevanten Angelegenheiten. Auch bei großen Projekten und Changemanagement-Prozessen kann die Wirtschaftsmediation für einen möglichst effizienten und reibungslosen Ablauf begleitend bei eingesetzt werden.

Häufige Mediationsfelder in der Wirtschaft sind

  • Konflikte zwischen oder innerhalb von Unternehmen
  • Streitigkeiten zwischen Herstellern und Kunden
  • Konflikte zwischen Herstellern und Lieferanten (Vertrag, Lieferung, Qualität etc.)
  • Fragen der Macht- und Kompetenzverteilung nach Merge & Acquisition, nach der Fusion zweier Unternehmen (Hierarchie, Leistungssystem, Abläufe etc.)
  • drohende Umweltkonflikte
  • Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern, Inhabern, Erben
  • Aushandeln von Vereinbarungen zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung in Tarifverhandlungen und/oder Umstrukturierungsphasen
  • Kompetenzstreitigkeiten, Macht- und Geschlechterfragen und zwischen Mitarbeitenden der gleichen Hierarchiestufe, zwischen Mitarbeitenden und Führungskräften
  • Konfliktbeilegung zwischen Arbeitnehmervertretung und Unternehmen
  • Streitigkeiten zwischen den Gremien (Betriebsräte jeder Form, Jugendvertretungen)

Ein großer Vorteil der Wirtschaftsmediation liegt darin, dass keine Beteiligten in der Öffentlichkeit ihr Gesicht verlieren.

Familienmediation

Im Beziehungsgeflecht Familie lauert täglich eine Vielzahl von möglichen Konfliktfällen.
Sehr häufig kommt es vor, dass Menschen, die sich nahestehen, lieben, achten und wertschätzen, irgendwann nicht mehr in der Lage sind, offen miteinander zu sprechen oder auch nur den Alltag gemeinsam zu meistern. Oft verhärten sich Fronten unbemerkt. So wird ein Dialog oft unmöglich und lässt sich erst durch erfahrene Mediation wieder auf den Weg bringen.

Streitthemen in der Familienmediation sind

  • Ehe- und Lebenspartner im Trennungs- und Scheidungsprozess
  • Generationenkonflikte (Eltern, Kinder, Großeltern, Verwandte)

  • Erbschaftsstreitigkeiten (Streit über die Aufteilung und Anteile)

  • Unterhaltsstreitigkeiten, Umgangsrecht (Hol- und Bringzeiten, Wochentage/Wochenende)

  • Wegzug eines Erziehungsberechtigten
  • Taschengeld- oder Impfdiskussionen
  • Schule, Spannungen mit Lehrern oder Mitschülern
  • Beeinflussung durch Influencer & Gangs

  • Unterschiedlicher Glauben und Fragen zur Glaubenserziehung- und Ausübung
  • Familiennachfolgen und Traditionszwänge im familiären Netzwerk

Durch empathisches, behutsames und einfühlsames Hinterfragen finden Mediatoren nach und nach Gründe, Motive und Bedürfnisse hinter den verschiedenen Standpunkten heraus. Das gemeinsame Herausarbeiten der für den Prozess relevanten Standpunkte bringt die Parteien dazu, diese offen auszusprechen. Verständnis, Wertschätzung und Einfühlungsvermögen für die Situation des anderen führt zur Bereitschaft für eine neue Sichtweise in Konfliktfragen. Das gemeinsame Erarbeiten einer Lösung wird dadurch erst möglich.

Die Familienmediation geht davon aus, dass eine Regelung dann am besten funktioniert, wenn die Beteiligten selbst ihre Lösungen entwickeln können und alle davon profitieren. Setzt eine Seite ihre Interessen auf Kosten der anderen durch, so ist die Gefahr groß, dass sich die „Verlierer“ nicht dauerhaft an die Regelung halten. Die erarbeiteten Lösungen können auch verbindlich gemacht werden, sodass der Streitpunkt ein für alle Mal aus dem Weg geräumt ist.

Ihre Vorteile

Außergerichtliche Mediation führt durch ihr flexibleres Verhandlungsumfeld in vielen Fällen eine tiefere Qualität der Einigung herbei.
Als unabhängiger Begleiter, Übersetzer und Lotse hilft der Mediator den Konfliktparteien bei der gütlichen Streitbeilegung. Gemeinsame Lösungen werden erarbeitet und vereinbart.

Vorteile des Mediationsverfahrens

  • Transparenz: Jede Konfliktpartei weiß zu jedem Zeitpunkt, was passiert.
  • Freiwilligkeit: Die Teilnahme erfolgt nach einem freiwilligen Entschluss für die Mediation. Sowohl jede Konfliktpartei als auch die Mediatoren können das Verfahren jederzeit abbrechen, wenn der Eindruck entsteht, dass sich eine bessere Regelung auf einem anderen Weg finden lässt.
  • Vertraulichkeit: Die Privatsphäre bleibt zu jedem Zeitpunkt geschützt. Geschäftsgeheimnisse werden bewahrt. Es wird keine Öffentlichkeit hergestellt (keine Presse, keine Gefahr von Imageverlusten und Rufschädigung).
  • Kenntnis über alle entscheidungsrelevanten Fakten: Alle Fakten, die für eine Konfliktlösung von Bedeutung sind, liegen auf dem Tisch. Alle Standpunkte, Interessen und Ziele werden berücksichtigt.
  • Arbeitsbündnis: Alle Beteiligten sind anwesend und wirken aktiv mit.
  • Selbstbestimmung und Planungssicherheit: Da keine Entscheidung durch Dritte herbeigeführt wird, entwickelt sich eine zukunftsorientierte Lösung, bei der alle Seiten gewinnen können. Es gibt keine Verlierer.
  • Hohe Erfolgschancen: Bei Durchführung eines fachgerechten Mediationsverfahrens liegt die Einigungsquote in der Regel bei 80 bis 90 Prozent.
  • Unbürokratisches, flexibles Verfahren
  • Zeitersparnis gegenüber Gerichtsverfahren (insbesondere bei mehreren Instanzen)
  • Wirtschaftlich sinnvolle und nachhaltige Ergebnisse werden in der Regel erzielt. Durch die Erfahrung des konstruktiven Konfliktlösungsverfahrens entsteht eine hohe persönliche Ergebniszufriedenheit.
  • Kostenreduzierung im Vergleich zur gerichtlichen Klärung. Zudem werden personelle und betriebliche Ressourcen geschont.
  • Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung von geschäftlichen bzw. persönlichen Beziehungen.

Mediation ist stets eine ernst zu nehmende zusätzliche Option zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen. Bereits eingeleitete gerichtliche Verfahren ruhen während des Mediationsverfahrens. Die Beschreitung des Rechtswegs im Nachhinein wird dadurch jedoch nicht ausgeschlossen.
Bei Zivilprozessen muss künftig in jeder Klageschrift stehen, ob der Klage der Versuch einer Mediation oder ein anderes außergerichtliches Verfahren zur Konfliktbeilegung vorausgegangen ist, sowie eine Einschätzung dazu, ob einem solchen Verfahren Gründe entgegenstehen.

Zudem heißt es in der Zivilprozessordnung § 278a ZPO:
(1) Das Gericht kann den Parteien eine Mediation oder ein anderes Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorschlagen.
(2) Entscheiden sich die Parteien zur Durchführung einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung, ordnet das Gericht das Ruhen des Verfahrens an.

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